Erhalten Sie eine Förderung von bis zu 45 % für die Anschaffung einer PV-Anlage und weitere 30 % für die Umsetzung eines Batteriespeichers und EMS.

Der Staatliche Umweltfonds der Tschechischen Republik startet ab dem 15. Dezember 2025 ein neues Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung von Energiegemeinschaften bei der Umsetzung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Elektrizität, die direkt am Ort ihres Entstehens verbraucht wird.

Möchten Sie diese Förderung nutzen? Wir übernehmen gerne die komplette Abwicklung. Kontaktieren Sie uns einfach über das Anfrageformular.

Der Förderaufruf des Programms KOMUNERG Nr. 1/2025 – Entwicklung von Energiegemeinschaften wurde im Rahmen des Modernisierungsfonds der Europäischen Union veröffentlicht.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Energiegemeinschaften (z. B. Gemeinden und Gemeindeverbände, Gemeinschaftsvereinigungen usw.)

Wofür ist die Förderung bestimmt?

Anschaffung neuer erneuerbarer Energiequellen:
  • Photovoltaikanlagen
  • Batteriespeicher
  • Windkraftanlagen
  • Biogas-/Biomasse-KWK-Einheiten

Nicht-produktive Maßnahmen:

  • Mess- und Überwachungssysteme
  • Ausrüstung und Software zur Steuerung von Stromerzeugung und -verbrauch
  • Energiemanagementsysteme und Verbrauchssteuerung
  • IT-Lösungen und Steuerungsanwendungen
  • Batteriespeicher
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge
  • Projektvorbereitung

Was übernehmen wir für Sie?

Neben dem eigentlichen Förderantrag kümmern wir uns auch um alle weiteren Formalitäten:

  • Einreichung des Förderantrags
  • Projektunterlagen
  • Antrag auf Anschluss an das Verteilnetz
  • Energiebewertung
  • Vorbereitung der Umsetzung der PV-Anlage und des Batteriespeichers
  • Kommunikation mit Behörden (einschließlich Verwaltung)
  • und vieles mehr.

Schlüsselinformationen zum Programm

Annahme der Anträge

15. Dezember 2025 – 31. Dezember 2027 oder bis zur Ausschöpfung der Mittel

Maximale Förderhöhe

45 % für neue erneuerbare Energiequellen
30 % für nicht-produktive Maßnahmen

Gesamtmittel

1 Milliarde Kronen

Art der Unterstützung

nicht rückzahlbarer Zuschuss
zinsvergünstigtes Darlehen mit einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren
Kombination beider Formen

Bedingung

Eigenverbrauch

Umsetzungszeitraum

max. 5 Jahre ab dem Entscheidungsdatum

Das Projekt muss den nachweislichen Anschluss neuer oder bestehender Stromerzeugungsquellen aus erneuerbaren Energien an ein gemeinschaftliches Energie­verteilungssystem innerhalb eines Energiegemeinschaftsgebiets umfassen, das sich auf maximal drei benachbarte Gemeinden mit erweitertem Zuständigkeitsbereich oder auf das Gebiet von Prag erstreckt.

Haben Sie Fragen zu diesem Förderprogramm? Schreiben Sie uns über das Formular unten.