Erhalten Sie eine Förderung von bis zu 45 % der Kosten für die PV-Anlage und weitere 30 % der Ausgaben für die Einrichtung eines Batteriespeichers und weitere Investitionen.

Der Staatliche Umweltfonds der Tschechischen Republik startet ab dem 1. Juli 2025 ein neues Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung gemeinsamer kommunaler und gemeinschaftlicher Projekte zum Bau neuer Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 1 MWp.

Möchten Sie diese Förderung nutzen? Wir übernehmen gerne die komplette Abwicklung. Schreiben Sie uns einfach über das Anfrageformular.

Der Förderaufruf des Programms RES+ Nr. 4/2025 – Kommunale und gemeinschaftliche Photovoltaiksysteme wurde im Rahmen des Modernisierungsfonds der Europäischen Union veröffentlicht.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Regionen
  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Gemeinschaften von Gemeinden
  • selbstverwaltete Stadtbezirke und Stadtteile
  • öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die von einem der oben genannten Antragsteller gegründet wurden, oder juristische Personen, die zu 100 % in deren Besitz sind, einschließlich deren vollständig im Besitz befindlicher Organisationen und Unternehmen
  • Energiegemeinschaften unter Beteiligung mindestens eines der oben genannten Subjekte
  • Kirchen und religiöse Gesellschaften, deren Verbände sowie deren registrierte juristische Personen

Wofür ist die Förderung bestimmt?

  • gemeinsame Projekte zum Bau von PV-Anlagen mit einem einzigen Übergabepunkt ins Stromnetz, gelegen in einer oder maximal drei benachbarten Gemeinden
  • gemeinsame PV-Projekte auf Gebäuden oder Grundstücken des Antragstellers oder der von ihm gegründeten oder im Besitz befindlichen Organisationen
  • Batteriespeicher
  • Systeme zur Wasserstoffproduktion mittels Elektrolyse
  • notwendige Investitionen in die Sanierung von Dachkonstruktionen, auf denen PV installiert wird
  • Modernisierung der Elektroinstallationen in Gebäuden mit neu installierter PV
  • Anschaffung eines EMS einschließlich Steuerungssoftware zur Optimierung von Erzeugung und Verbrauch der erzeugten Energie (inkl. Projektvorbereitung, Bauaufsicht und Arbeitssicherheit)

Was übernehmen wir für Sie?

Neben dem eigentlichen Förderantrag kümmern wir uns auch um alle weiteren Formalitäten.

  • Einreichung des Förderantrags
  • Projektunterlagen
  • Antrag auf Anschluss an das Verteilnetz
  • Energiebewertung
  • Vorbereitung der Umsetzung der PV-Anlage und des Batteriespeichers
  • Kommunikation mit Behörden (einschließlich Verwaltung)
  • und weiteres.

Schlüsselinformationen zum Programm

Annahme der Anträge

1. Juli 2025 – 30. Januar 2026 oder bis zur Ausschöpfung der Mittel

Höhe der Förderung

bis zu 45 % der Kosten für die PV-Anlage und 30 % der Ausgaben für Speicherung und weitere Investitionen

Gesamtmittel

1 Milliarde Kronen

Maximale Leistung

bis zu 1 MWp

Bedingung

Eigenverbrauch

Umsetzungszeitraum

max. 5 Jahre ab dem Entscheidungsdatum

Anträge, die die in der Ausschreibung und im Programm geforderten Kriterien erfüllen, deren Reihenfolge jedoch den verfügbaren Mittelrahmen der Ausschreibung übersteigt, werden in einen sogenannten Antragspool aufgenommen. Die Größe dieses Pools beträgt maximal 20 % der Gesamtmittel der Ausschreibung.

Haben Sie Fragen zu diesem Förderprogramm? Schreiben Sie uns über das Formular unten.