Ab Frühjahr 2025 erwarten Antragsteller der NZÚ-Förderungen für Einfamilienhäuser Veränderungen.
Ihr Ziel ist es, umfassende Renovationen zu unterstützen, die wesentlich zur Energieeinsparung beitragen und die EU-Ziele im Bereich der energetischen Gebäudeeffizienz erfüllen. Die neuen Bedingungen betreffen keine Mehrfamilienhäuser.

Was ändert sich?
  • Antragsteller erhalten die Förderung vorab in Form eines Vorschusses.
  • Die Förderungen gelten nur für natürliche Personen, die ein Einfamilienhaus besitzen oder mitbesitzen, das weder im Firmenmiteigentum steht noch von einem Treuhand- oder Anteilfonds verwaltet wird.
  • Die Haushaltsmitglieder des Antragstellers dürfen zusammen nicht mehr als zwei Wohnimmobilien besitzen. Diese Bedingung unterliegt dem sogenannten Vermögenstest.
  • Eine weitere Voraussetzung ist ein dauerhafter Wohnsitz in der Immobilie für mindestens fünf Jahre nach Abschluss der Renovierung. Die Immobilie kann entweder vom Antragsteller selbst oder einem direkten Verwandten bewohnt werden.
  • Für geschäftliche Nutzung oder Vermietung dürfen maximal 20 % der Gesamtfläche der Immobilie genutzt werden.
  • Die Förderung darf nicht mit früheren Programmen des MŽP, MPO und MMR nach dem 1. 1. 2009 überschneiden und kann auch nicht für die Erweiterung bestehender Kraftwerke oder Batteriespeicher genutzt werden.
  • Für die Fertigstellung der Umsetzung und die Einreichung der erforderlichen Dokumentation haben Antragsteller 24 Monate ab Bewilligung der Förderung.
  • Ab dem 30.6.2025 ist es nicht mehr möglich, im Rahmen des Förderantrags Ausgaben nachzuweisen, die älter als 1 Jahr sind. Diese Bedingung unterliegt einer Übergangsfrist bis zum 30.6.2025, während der Ausgaben ab 1.1.2021 nachgewiesen werden können.
Neuigkeiten für Photovoltaik im Programm NZÚ Light:
  • Das Programm ermöglicht nun Photovoltaik-Förderungen auch für Haushalte, die nicht einkommensschwach sind.
  • Förderung bis zu 140.000 CZK für Photovoltaik in Kombination mit intelligentem Energiemanagement und Gemeinschaftsenergie.
  • Förderung bis zu 100.000 CZK, wenn kein intelligentes Energiemanagement oder Teilen von Energie genutzt wird.
  • Photovoltaik in Kombination mit weiteren Maßnahmen wie Dämmung oder Installation einer Wärmepumpe ermöglicht einen Bonus von bis zu 60.000 CZK.
Wichtige Einschränkungen:
  • Die Förderung kann nicht für Neubauten oder Objekte genutzt werden, die nach dem 1.1.2021 abgenommen wurden.
  • Photovoltaikanlagen müssen mit einem Batteriespeicher im Verhältnis mindestens 1:1 zur Anlagenleistung ausgestattet sein.
  • Die Förderung für Photovoltaik kann nicht mit älteren Unterstützungsprogrammen kombiniert werden.
  • Minimale Anlagenleistung 2 kWp.
  • Die Förderung für Photovoltaik kann nicht mit solarthermischen und photovoltaischen Systemen zur Warmwasserbereitung kombiniert werden, die auf eine Mindestleistung von 1,8 kW begrenzt sind.
  • Für ein Objekt kann unabhängig von der Anzahl der installierten Anlagen nur eine einzige Förderung in Anspruch genommen werden.
Mit den neuen Photovoltaik-Bedingungen können Sie Energiekosten sparen und gleichzeitig Unterstützung für ökologische Renovierungen erhalten. Wenn Sie weitere Informationen oder Unterstützung bei Ihrem Antrag benötigen, kontaktieren Sie uns über das Anfrageformular. Unsere Förderspezialisten beantworten Ihnen gerne alle Fragen.