Förderung zur Unterstützung der Entwicklung von Energiegemeinschaften
Erhalten Sie eine Förderung von bis zu 45 % für die Anschaffung einer PV-Anlage und weitere 30 % für die Umsetzung eines Batteriespeichers und EMS.
Der Staatliche Umweltfonds der Tschechischen Republik startet ab dem 15. Dezember 2025 ein neues Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung von Energiegemeinschaften bei der Umsetzung von Projekten zur Erzeugung erneuerbarer Elektrizität, die direkt am Ort ihres Entstehens verbraucht wird.
Möchten Sie diese Förderung nutzen? Wir übernehmen gerne die komplette Abwicklung. Kontaktieren Sie uns einfach über das Anfrageformular.
Der Förderaufruf des Programms KOMUNERG Nr. 1/2025 – Entwicklung von Energiegemeinschaften wurde im Rahmen des Modernisierungsfonds der Europäischen Union veröffentlicht.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Energiegemeinschaften (z. B. Gemeinden und Gemeindeverbände, Gemeinschaftsvereinigungen usw.)
Wofür ist die Förderung bestimmt?
- Photovoltaikanlagen
- Batteriespeicher
- Windkraftanlagen
- Biogas-/Biomasse-KWK-Einheiten
Nicht-produktive Maßnahmen:
- Mess- und Überwachungssysteme
- Ausrüstung und Software zur Steuerung von Stromerzeugung und -verbrauch
- Energiemanagementsysteme und Verbrauchssteuerung
- IT-Lösungen und Steuerungsanwendungen
- Batteriespeicher
- Ladestationen für Elektrofahrzeuge
- Projektvorbereitung
Was übernehmen wir für Sie?
Neben dem eigentlichen Förderantrag kümmern wir uns auch um alle weiteren Formalitäten:
- Einreichung des Förderantrags
- Projektunterlagen
- Antrag auf Anschluss an das Verteilnetz
- Energiebewertung
- Vorbereitung der Umsetzung der PV-Anlage und des Batteriespeichers
- Kommunikation mit Behörden (einschließlich Verwaltung)
- und vieles mehr.
Schlüsselinformationen zum Programm
Annahme der Anträge
15. Dezember 2025 – 31. Dezember 2027 oder bis zur Ausschöpfung der Mittel
Maximale Förderhöhe
45 % für neue erneuerbare Energiequellen
30 % für nicht-produktive Maßnahmen
Gesamtmittel
1 Milliarde Kronen
Art der Unterstützung
nicht rückzahlbarer Zuschuss
zinsvergünstigtes Darlehen mit einer Laufzeit von 5 bis 10 Jahren
Kombination beider Formen
Bedingung
Eigenverbrauch
Umsetzungszeitraum
max. 5 Jahre ab dem Entscheidungsdatum
Das Projekt muss den nachweislichen Anschluss neuer oder bestehender Stromerzeugungsquellen aus erneuerbaren Energien an ein gemeinschaftliches Energieverteilungssystem innerhalb eines Energiegemeinschaftsgebiets umfassen, das sich auf maximal drei benachbarte Gemeinden mit erweitertem Zuständigkeitsbereich oder auf das Gebiet von Prag erstreckt.