
Sie können aus den folgenden drei Programmen wählen:
Nähere Informationen zu den einzelnen Programmen erhalten Sie, wenn Sie den Link durch Überfahren mit der Maus öffnen.
Die Förderung ist für die Installation neuer Photovoltaikanlagen (PVA) mit einer Leistung über 50 kWp (im Gebiet Prag über 10 kWp) und bis 5 MWp (einschließlich) mit Eigenverbrauch des erzeugten Stroms bestimmt.
Antragsberechtigt sind kleinere Gemeinden mit bis zu 3000 Einwohnern.
Die Förderung ist für die Installation neuer Photovoltaikanlagen einschließlich Batteriespeicher mit einer installierten Leistung bis 1 MWp (einschließlich) pro Übergabestelle ins Stromnetz bestimmt.
Die Förderung ist für verbundene kommunale und gemeinschaftliche Projekte zum Bau neuer Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis 1 MWp (einschließlich) pro Übergabestelle ins Stromnetz mit Eigenverbrauch des erzeugten Stroms bestimmt.
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