Förderungen für den Bau von Photovoltaikkraftwerken bis 5 MW
Erhalten Sie eine Förderung von bis zu 30 % der Ausgaben für den Bau einer Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch.
Der Staatliche Umweltfonds der Tschechischen Republik startet ab dem 1.7.2025 ein neues Förderprogramm mit finanzieller Unterstützung für den Bau von Photovoltaikkraftwerken bis 5 MW zur Erzeugung grüner Energie für den Eigenverbrauch.
Möchten Sie diese Förderung nutzen? Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie. Schreiben Sie uns einfach über das Anfrageformular.
Der Aufruf für das Programm RES+ Nr. 1/2025 – Photovoltaikanlagen bis 5 MWp mit Eigenverbrauch wurde im Rahmen des Modernisierungsfonds der Europäischen Union veröffentlicht.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Öffentlicher und gemeinnütziger Sektor: Gemeinden, Regionen, Stadtbezirke, öffentliche Einrichtungen, Hochschulen, öffentliche Forschungseinrichtungen, Kirchen, staatliche Unternehmen, Stiftungen, Vereine usw.
- Privatsektor: kleine, mittlere und große Unternehmen, Selbstständige, landwirtschaftliche Betriebe, Genossenschaften, IT, Bauwesen und weitere Branchen.
Wenn sie gleichzeitig:
a) bestehende oder zukünftige Inhaber einer Stromerzeugungslizenz sind,
b) oder Unternehmen ohne Lizenz mit einem Betriebsvertrag mit einem lizenzierten Betreiber.
Wofür ist die Förderung bestimmt?
- den Bau neuer Photovoltaikkraftwerke mit einer Leistung von 50 kWp bis 5 MWp (in Prag bereits ab 10 kWp – Ausnahme nur für den öffentlichen und gemeinnützigen Sektor)
- Batteriespeichersysteme für erzeugten Strom (in Kombination mit PV)
- Wasserstofferzeugungssysteme mittels Wasserelektrolyse (in Kombination mit PV)
Was erledigen wir für Sie?
Neben der Förderung selbst übernehmen wir auch die restlichen Formalitäten:
- Einreichung des Förderantrags
- Projektdokumentation
- Antrag auf Anschluss an das Verteilnetz
- Energiebeurteilung
- Vorbereitung der PV-Installation und des Batteriespeichers
- Kommunikation mit Behörden (einschließlich Verwaltung)
Schlüsselinformationen zum Programm
Antragseinreichung
1. Juli 2025 – 30. Januar 2026 oder bis zur Ausschöpfung der Mittel
Höhe der Förderung
bis zu 30 % der förderfähigen Projektkosten
Gesamtallokation
3 Milliarden CZK
Erforderliche Leistung
50 kWp – 5 MWp (in Prag ab 10 kWp)
Bedingung
Eigenverbrauch
Realisierungszeitraum
max. 3 Jahre ab dem Datum des Bescheids
Anträge, die die durch den Aufruf und das Programm geforderten Kriterien erfüllen, deren Reihenfolge jedoch den verfügbaren Förderrahmen überschreitet, werden in einen sogenannten Antragspool aufgenommen. Die Größe dieses Pools beträgt maximal 20 % der Gesamtallokation des Aufrufs.