1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Reklamations- und Garantieordnung informiert Kunden über den Umfang, die Bedingungen und die Art und Weise der Ausübung von Rechten aus der Haftung für Mängel, über die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag sowie über vertragliche Garantien, die sich aus einem geschlossenen Werkvertrag zwischen dem Unternehmen und Kunden ergeben, die Verbraucher im Sinne des § 419 Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, sind (im Folgenden der „Vertrag“).

1.2. Schließt der Kunde mit dem Unternehmen einen Werkvertrag im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit oder im Rahmen der selbstständigen Ausübung seines Berufs und erfüllt somit nicht die Definition eines Verbrauchers gemäß § 419 Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, und ist im Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden nichts anderes vereinbart, findet diese Reklamations- und Garantieordnung keine Anwendung.

  1. Rechte aus mangelhafter Leistung (Reklamation)

2.1. Das Unternehmen haftet dem Kunden unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen dafür, dass das Werk bei der Übergabe keine Mängel aufweist, insbesondere, dass das Werk:

  1. a) die Eigenschaften besitzt, die die Parteien vereinbart haben, und falls keine Vereinbarung besteht, solche Eigenschaften, die das Unternehmen beschrieben hat oder die der Kunde aufgrund der Art des Werkes erwarten konnte,
  2. b) sich zu dem Zweck eignet, den das Unternehmen für dessen Verwendung angibt, oder zu dem Zweck, für den ein solches Werk gewöhnlich verwendet wird,
  3. c) der Qualität oder Ausführung eines vereinbarten Musters oder Modells entspricht, wenn Qualität oder Ausführung anhand eines solchen Musters oder Modells bestimmt wurden,
  4. d) in entsprechender Menge, Maß oder Gewicht vorliegt, oder
  5. e) den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

2.2. Der Kunde ist berechtigt, ein Recht aus einem Mangel (nachfolgend „Reklamation“) geltend zu machen, der innerhalb von 24 Monaten nach der Übernahme des Werkes auftritt.

2.3. Die Rechte des Kunden aus mangelhafter Leistung hängen davon ab, ob der Mangel eine wesentliche oder unwesentliche Vertragsverletzung darstellt. Eine wesentliche Vertragsverletzung liegt vor, wenn das Unternehmen bei Vertragsschluss wusste oder wissen musste, dass der Kunde den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn er diese Vertragsverletzung vorhergesehen hätte; in allen anderen Fällen gilt die Vertragsverletzung als unwesentlich.

2.4. Bei einer wesentlichen Vertragsverletzung hat der Kunde das Recht:

  1. a) den Mangel durch Lieferung eines neuen mangelfreien Werkes oder Mangelfreier Teile oder durch Lieferung des fehlenden Werkes oder Teils zu beseitigen,
  2. b) den Mangel durch Reparatur des Werkes zu beseitigen,
  3. c) auf einen angemessenen Preisnachlass, oder
  4. d) vom Vertrag zurückzutreten.

2.5. Der Kunde ist verpflichtet, dem Unternehmen bei der Anzeige des Mangels oder unverzüglich nach der Anzeige mitzuteilen, welches Recht er wählt. Der Kunde kann die gewählte Option ohne Zustimmung des Unternehmens nicht ändern; dies gilt nicht, wenn der Kunde eine Reparatur verlangt hat, die sich später als unmöglich erweist. Beseitigt das Unternehmen den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder teilt dem Kunden mit, dass der Mangel nicht beseitigt wird, kann der Kunde einen angemessenen Nachlass verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Wählt der Kunde sein Recht nicht rechtzeitig, hat er die Rechte wie bei einer unwesentlichen Vertragsverletzung.

2.6. Bei einer unwesentlichen Vertragsverletzung hat der Kunde das Recht:

  1. a) auf Beseitigung des Mangels durch Reparatur, oder
  2. b) auf einen angemessenen Preisnachlass.

2.7. Beseitigt das Unternehmen den Mangel nicht rechtzeitig oder lehnt es die Beseitigung ab, kann der Kunde einen Preisnachlass verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die gewählte Option kann der Kunde ohne Zustimmung des Unternehmens nicht ändern.

2.8. Die Bestimmungen über die Haftung gemäß Art. 2.2 gelten nicht für Mängel des Werkes:

  1. a) für die im Vertrag ein niedrigerer Preis vereinbart wurde,
  2. b) die durch normale Abnutzung entstanden sind,
  3. c) bei gebrauchten Werken für Mängel, die dem Grad der Nutzung oder Abnutzung entsprechen, den das Werk bei der Übergabe aufwies,
  4. d) wenn dies aus der Beschaffenheit der Sache folgt.

2.9. Der Kunde kann die Lieferung eines neuen mangelfreien Werkes nur verlangen, wenn dies nicht aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig ist. Betrifft der Mangel nur einen Teil des Werkes, kann der Kunde nur den Austausch dieses Teils verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist dies aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich behoben werden kann, hat der Kunde das Recht auf kostenlose Beseitigung des Mangels.

2.10. Bei berechtigter Reklamation und Geltendmachung des Rechts auf Austausch des Werkes oder eines Teils beginnt mit der Übernahme des neuen Werkes oder Teils keine neue Frist für die Geltendmachung von Rechten aus mangelhafter Leistung.

2.11. Das Unternehmen haftet nicht für Mängel, die der Kunde bereits bei der Übergabe feststellen konnte, jedoch ohne unnötigen Aufschub nicht gerügt hat.

  1. Geltendmachung und Ablauf der Reklamation

3.1. Der Kunde kann eine Reklamation einreichen:

3.1.1. persönlich oder per Einschreiben an die Betriebsadresse:
BELO ENERGY s.r.o., U Koželuhů 4853/4, 586 01 Jihlava, oder

3.1.2. per E-Mail an info@beloenergy.eu.

3.2. Der Kunde ist verpflichtet, in der Reklamation eine detaillierte Beschreibung des Mangels des Werkes anzugeben (Beschreibung des Mangels, Position des mangelhaften Teils des Werkes usw.).

3.3. Das Unternehmen entscheidet über die Reklamation unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von 3 Arbeitstagen. In diese Frist wird die Zeit zur fachlichen Beurteilung des Mangels nicht eingerechnet. Die Reklamation wird ohne unnötigen Verzug, spätestens jedoch innerhalb von 30 Kalendertagen ab Einreichung bearbeitet, sofern sich der Kunde und das Unternehmen nicht schriftlich anders einigen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Verbraucher die gleichen Rechte wie bei einer wesentlichen Vertragsverletzung.

3.4. Das Unternehmen stellt dem Kunden eine schriftliche Bestätigung aus, in der angegeben ist, wann der Kunde die Reklamation eingereicht hat, was deren Inhalt ist und welche Art der Erledigung er verlangt. Nach Bearbeitung der Reklamation stellt das Unternehmen dem Kunden eine Bestätigung über das Datum und die Art der Erledigung inklusive eventueller Bestätigung über die durchgeführte Reparatur und deren Dauer aus. Diese Dokumente werden dem Kunden persönlich, per E-Mail oder per Einschreiben an die im Reklamationsformular oder im Vertrag angegebene Adresse zugestellt.

3.5. Der Kunde ist verpflichtet, das Werk ab dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und der Einreichung der Reklamation bis zur Beurteilung des Mangels durch das Unternehmen (oder eine von ihm autorisierte Person) im festgestellten Zustand zu erhalten. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, nach Feststellung des Mangels alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um weitere Schäden am Werk zu verhindern.

3.6. Das Unternehmen weist darauf hin, dass in der Regel eine technische und fachliche Beurteilung des reklamierten Mangels am Installationsort gemäß dem Vertrag erforderlich ist, um die Art des Mangels und die Art seiner Behebung feststellen zu können. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, dem Unternehmen oder einer von ihr beauftragten Person zum vereinbarten Termin Zugang zum Werk zu ermöglichen und geeignete Bedingungen zur Beurteilung zu schaffen. Wird diese notwendige Besichtigung zum vereinbarten Termin nicht ermöglicht, kann es zu einer Verschiebung des Beginns der Mängelbeseitigung kommen (Verlängerung der angemessenen Frist zur fachlichen Beurteilung). In einem solchen Fall gerät das Unternehmen nicht in Verzug, da das Hindernis auf Seiten des Kunden entstand.

  1. Vertragliche Garantie für das Werk

4.1. Zusätzlich zur gesetzlichen Haftung für mangelhafte Leistung gewährt das Unternehmen dem Kunden eine vertragliche Garantie für das Werk, die ausschließlich durch die in dieser Reklamations- und Garantieordnung festgelegten Bedingungen geregelt wird. Die Garantie besteht in der Reparatur, bei der dem Kunden die erforderlichen Komponenten kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und falls eine Reparatur nicht möglich ist, im Austausch des Werkes oder eines Teils davon innerhalb der festgelegten Frist (nachfolgend „vertragliche Garantie“). Die Garantie gilt für den in den folgenden Absätzen angegebenen Zeitraum (nachfolgend „Garantiezeit“). In solchen Fällen kann das Unternehmen Ersatz der Arbeitskosten seiner Mitarbeiter verlangen, die im Rahmen der Reparatur oder des Austauschs gemäß der aktuellen Preisliste des Unternehmens entstanden sind.

Neben der direkten Garantie des Unternehmens („Unternehmensgarantie“) bietet das Unternehmen dem Kunden in bestimmten Fällen auch eine Garantie an, sofern der geltend gemachte Mangel vom Unternehmen gemäß der Herstellergarantie gegenüber dem Hersteller der PV-Anlage (FVE) geltend gemacht werden kann („Herstellergarantie“).

4.2. Wärmepumpen – Unternehmensgarantie

4.2.1. Das Unternehmen gewährt auf die Wärmepumpe, sofern deren Installation Vertragsgegenstand ist, eine vertragliche Garantie für den unten angegebenen Zeitraum, sofern die Installation der Wärmepumpe durch das Unternehmen oder eine von ihm autorisierte Person durchgeführt wurde.

Gewährte vertragliche GarantieGarantiezeit
Funktionalität der Außeneinheit der Wärmepumpe2 Jahre ab Übergabedatum
Funktionalität des Wärmepumpenkompressors2 Jahre ab Übergabedatum

4.2.2. Der Anspruch aus der Garantie wird durch Reparatur erfüllt. Ist die Reparatur nicht möglich und der Mangel durch die Garantie gedeckt, ersetzt das Unternehmen das Werk oder dessen defekte Teile durch neue Teile. Werden die Wärmepumpe oder Teile davon nicht mehr geliefert oder sind nicht verfügbar, ersetzt das Unternehmen das Werk oder Teile davon durch eine geeignete Alternative. Diese Alternative muss mindestens die gleichen oder bessere Parameter aufweisen, sofern das Unternehmen und der Kunde nichts anderes vereinbart haben.

4.2.3. Das Unternehmen repariert die Wärmepumpe innerhalb von 90 Tagen ab Geltendmachung des Garantiefalls. Ist eine Beurteilung oder Reparatur innerhalb dieser Frist nicht möglich (z. B. aufgrund langer Lieferzeiten), ist das Unternehmen berechtigt, die Frist um den erforderlichen Zeitraum zu verlängern. Der Kunde wird über die Bearbeitung oder über eine Fristverlängerung per E-Mail oder Einschreiben informiert.

4.3. Photovoltaikanlagen – Herstellergarantie

4.3.1. Tritt ein Mangel der Photovoltaikanlage innerhalb der vom Hersteller gewährten Garantiezeit auf und meldet der Kunde diesen Mangel dem Unternehmen, macht das Unternehmen den Mangel gemäß den Herstellervorgaben beim Hersteller geltend. Liegt ein durch die Herstellergarantie gedeckter Mangel vor, sorgt das Unternehmen dafür, dass der Hersteller den Mangel behebt. Das Unternehmen unterstützt den Kunden, sofern die Installation vom Unternehmen oder einer autorisierten Person durchgeführt wurde.

4.3.2. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Reklamations- und Garantieordnung gewähren die Hersteller folgende Garantien:

HerstellergarantieGarantiezeit
Photovoltaikmodule20 Jahre auf 80 % Leistung
10 Jahre auf mechanische Teile
Wechselrichter10 Jahre
Batterien10 Jahre
Komplette PV-Anlage einschließlich aller Komponenten10 Jahre

4.3.3. Die Bedingungen für die Geltendmachung der Garantie richten sich nach den Garantiebedingungen der jeweiligen Hersteller. Daher finden die Bestimmungen der Artikel 3 und 4 dieser Reklamations- und Garantieordnung keine Anwendung, mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 4.3.

  1. Rücktritt vom Vertrag

5.1. Wird der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden im Fernabsatz mittels elektronischer Mittel geschlossen, ist der Kunde gemäß § 1829 des Bürgerlichen Gesetzbuches berechtigt, innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist dem Unternehmen persönlich oder per Einschreiben an die Unternehmensadresse zu übermitteln.

5.2. Im Falle eines Rücktritts gemäß Artikel 5.1 führt das Unternehmen innerhalb von 14 Tagen die Demontage des Werkes durch und sorgt für dessen Abtransport. Bis zur Demontage ist der Kunde verpflichtet, mit dem Werk gemäß den Anweisungen des Unternehmens umzugehen und die notwendige Mitwirkung zu leisten.

5.3. Die Wirkungen des Rücktritts treten mit der Zustellung der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Unternehmen ein. Nach der Demontage des Werkes gemäß Artikel 5.2 erstattet das Unternehmen dem Kunden spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung sämtliche erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Versandkosten, mit Ausnahme der Mehrkosten aufgrund einer vom Kunden gewählten, teureren Versandart. Das Unternehmen verwendet dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde verwendet hat, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.4. Tritt der Kunde gemäß Artikel 5.1 vom Vertrag zurück, trägt er die Kosten der Rücksendung des Werkes an das Unternehmen.

5.5. Im Falle eines Rücktritts gemäß Artikel 5.1 haftet der Kunde nur für eine Wertminderung des Werkes, die auf einen Umgang zurückzuführen ist, der über die zur Feststellung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Werkes notwendige Handhabung hinausgeht.

5.6. Die oben genannten Bestimmungen berühren nicht die weiteren Rechte des Unternehmens oder des Kunden, unter anderen gesetzlich festgelegten Bedingungen oder aus anderen Gründen vom Vertrag zurückzutreten.

  1. Außergerichtliche Streitbeilegung

Der Kunde kann einen Antrag auf außergerichtliche Beilegung eines aus dem mit dem Unternehmen geschlossenen Vertrag entstandenen Streits bei der für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten zuständigen Behörde einreichen. Dies ist die Tschechische Handelsinspektion (Česká obchodní inspekce), Sitz: Štěpánská 567/15, 120 00 Prag 2, IČ: 00020869, Webseite: https://adr.coi.cz/de.

  1. Schlussbestimmungen

7.1. Diese Reklamations- und Garantieordnung wurde gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, sowie des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz, ausgearbeitet.

7.2. Die aktuelle gültige Fassung dieser Reklamations- und Garantieordnung ist auf der Website des Unternehmens (https://beloenergy.eu/) veröffentlicht. Eine gedruckte Version der aktuellen Reklamations- und Garantieordnung ist auf Anfrage am Sitz des Unternehmens erhältlich.

7.3. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Reklamations- und Garantieordnung zu ändern. Eine Änderung tritt frühestens an dem Tag in Kraft, an dem die aktualisierte Fassung auf der Website des Unternehmens veröffentlicht wird.

7.4. Diese Reklamations- und Garantieordnung ist gültig und wirksam ab dem 06.01.2025.