Förderung für Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden
Erhalten Sie eine Förderung von bis zu 60 % der gesamten Projektkosten
Der Staatliche Umweltfonds der Tschechischen Republik startet ab dem 1. Juli 2025 ein neues Förderprogramm zur finanziellen Unterstützung des Baus von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden mit einer installierten Leistung von bis zu 1 MWp (einschließlich).
Möchten Sie diese Förderung nutzen? Wir übernehmen gerne die komplette Abwicklung. Schreiben Sie uns einfach über das Anfrageformular.
Der Förderaufruf des Programms RES+ Nr. 3/2025 – Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden wurde im Rahmen des Modernisierungsfonds der Europäischen Union veröffentlicht.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Gemeinden in der Tschechischen Republik mit maximal 3.000 Einwohnern (Stand 1. Januar 2025 gemäß dem Tschechischen Statistikamt)
Wofür ist die Förderung bestimmt?
- PV-Projekte mit einem oder mehreren Übergabepunkten ins Stromnetz, installiert auf Gebäuden oder anderer Infrastruktur (z. B. Carports)
- Batteriespeichersysteme für den erzeugten Strom
- notwendige Investitionen in die Renovierung von Dachkonstruktionen, auf denen die PV-Anlage installiert wird
- Modernisierung der Elektroinstallationen in Gebäuden mit neu installierter PV
- Anschaffung eines EMS einschließlich Steuerungssoftware zur Optimierung der Produktion und des Verbrauchs der erzeugten Energie (inkl. Projektvorbereitung, Bauaufsicht und Arbeitssicherheit)
Was übernehmen wir für Sie?
Neben dem eigentlichen Förderantrag kümmern wir uns auch um alle weiteren Unterlagen und Formalitäten. Unter anderem:
- Einreichung des Förderantrags
- Projektunterlagen
- Antrag auf Anschluss an das Verteilnetz
- Energiebewertung
- Vorbereitung der Umsetzung der PV-Anlage und des Batteriespeichers
- Kommunikation mit Behörden (einschließlich Verwaltung)
- und weiteres.
Wichtige Informationen zum Programm
Antragseinreichung
1. Juli 2025 – 30. Januar 2026 oder bis zur Ausschöpfung der Mittel
Höhe des Zuschusses
bis zu 60 % der förderfähigen Projektkosten
Gesamtmittel
1 Milliarde CZK
Min. Leistung
bis 1 MWp (einschließlich)
Bedingung
Installation im Gemeindegebiet des Antragstellers
Umsetzungszeitraum
max. 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum des Bescheids
Anträge, die die durch die Ausschreibung und das Programm geforderten Kriterien erfüllen, deren Reihenfolge jedoch den Rahmen der verfügbaren Mittel der Ausschreibung überschreitet, werden in eine sogenannte Antragreserve aufgenommen. Die Größe dieser Reserve beträgt maximal 20 % der gesamten Ausschreibungsmittel.